Förderanträge für den Strukturwandel können gestellt werden

Roswitha Schier, CDU Landtagsabgeordnete, Archivaufnahme d. Landtagsfraktion
Mit der Veröffentlichung der Strukturförderrichtlinie nach dem Strukturstärkungsgesetz ist es jetzt möglich, Projekte zu fördern, die zur Bewältigung des Strukturwandels in der Lausitz geeignet sind. Dabei ist der Fokus auf die Sicherung der Beschäftigung im Zuge des Ausstiegs aus dem Braunkohleabbau und der Verstromung gerichtet.
Gefördert werden dabei Projekte, die Investitionen in den verschiedensten Bereichen tätigen, so zum Beispiel in der wirtschaftsnahen Infrastruktur, dem Verkehr, Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche sowie Gesundheits- und Kultureinrichtungen. Es werden aber auch der Breitbandausbau, die Infrastrukturen für Forschung, Umweltschutz und im Tourismus gefördert. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften sowie öffentliche und private Träger aus dem Fördergebiet des Lausitzer Reviers der Landkreise LDS, OSL, SPN, EE und der Stadt Cottbus. In allen Förderbereichen sind die Schaffung und der Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, die Verbesserung der Attraktivität des Wirtschafts- und Lebensraumes Lausitz und die Nachhaltigkeit das strategische Ziel. „Nur, wenn alle gemeinsam, Kommunen, Unternehmen oder Verbände das gleiche Ziel verfolgen, kann der Strukturwandel gelingen und die Lausitz an Attraktivität gewinnen. Dabei kann eine gute Zusammenarbeit von Vereinen, Verbänden und Kirchen sehr hilfreich sein“, so die CDU Landtagsabgeordnete Roswitha Schier, die auch stellv. Mitglied im Sonderausschusses Strukturentwicklung Lausitz ist.

(Die Förderrichtlinie finden Sie hier)